Unsere Exposimeter sind für gesetzeskonforme und rechtssichere Messungen an Arbeitsplätzen in einem Radonvorsorgegebiet gemäß §§ 127, 128 Strahlenschutzgesetz oder im Rahmen von Tätigkeitsfeldern nach Anlage 8 Strahlenschutzgesetz geeignet.
Unsere Exposimeter sind damit auch für das Pilotprojekt vom LfU zugelassen, da es sich hierbei um „passive, integrierende Festkörperspurdetektoren“ handelt.
Die Experten für Radonschutz, Radonsanierungen und Beratung.
Wir bieten Ihnen einen ganzheitlichen Radonschutz an. Neben Beratung, Planung und Durchführung von Radonsanierungen, geben wir Schulungen oder führen Messungen vor Ort durch.
Unsere Leistungen
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