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Unsere Exposimeter sind für gesetzeskonforme und rechtssichere Messungen an Arbeitsplätzen in einem Radonvorsorgegebiet gemäß §§ 127, 128 Strahlenschutzgesetz oder im Rahmen von Tätigkeitsfeldern nach Anlage 8 Strahlenschutzgesetz geeignet.
Unsere Exposimeter sind damit auch für das Pilotprojekt vom LfU zugelassen, da es sich hierbei um „passive, integrierende Festkörperspurdetektoren“ handelt.