Architekten, Planer und Ausführende am Bau erhalten eine Einführung in die Konsequenzen, die sich aus dem neuen Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung ergeben.
Private, gewerbliche und öffentliche Bauherren haben das Recht, sich in Sachen „Radonschutz am Neu- und Bestandsbau“ auf die Kenntnisse und Expertise aller am Bau Beteiligten verlassen zu können:
Sonderfall gewerblicher/öffentlicher Bau: Wenn Arbeitsplätze entstehen, gelten verschärfte Bestimmungen in Gesetz und Verordnung; Neubauten ohne angemessenen Radonschutz bedeuten (Sachmangel-)Gefahr im Verzug!
wurde der jeweilige Baugrund auf die Radonsituation hin untersucht? Radon-Bodenluftkarte und Geoportal des Bundesamtes für Strahlenschutz haben nur indikativen Charakter, können keine individuelle Auskunft geben.
müssen wissen, was der Baugrund an ersten Ergebnissen liefert und das Baukonzept mit entsprechend Radonschutzmaßnahmen daraufhin anpassen.
haben ihre Mitarbeiter zu schulen, wie die gewählten Radonschutzprodukte eingesetzt oder verarbeitet werden müssen, um den Schutzeffekt durch unsachgemäße Handhabung/falschen Einsatz nicht zu zerstören.
Die Experten für Radonschutz, Radonsanierungen und Beratung.
Wir bieten Ihnen einen ganzheitlichen Radonschutz an. Neben Beratung, Planung und Durchführung von Radonsanierungen, geben wir Schulungen oder führen Messungen vor Ort durch.
Unsere Leistungen
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