Messkonzepte

Wir unterstützen Unternehmen beim gesetzlich vorgeschriebenen Stufen-Prozedere für Radonmessung an Arbeitsplätzen.

Bekannt aus

Als durch das Bundesamt für Strahlenschutz „Anerkannte Stelle“ gem. §155 StrlSchV liefern wir Ihnen nicht nur behördlich anerkannte Exposimeter, sondern begleiten Sie im Rahmen aller Abläufe von der Messplanung ausgehend so lange, bis Sie und Ihr Unternehmen das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere erfolgreich absolviert haben.

Was das Strahlenschutzgesetz für Arbeitgeber festlegt:

Stufe

Erstmessung der Radon-222-Aktivitätskonzentration:

Mit Messgeräten einer anerkannten Stelle nach §155 StrSchV nehmen Sie über 12 Monate hinweg an Arbeitsplätzen in Keller und Erdgeschoss Ihre Jahreserstmessung vor.

Wurde der Referenzwert von 300 Bequerel/m³ an einem oder mehreren Arbeitsplätzen überschritten, befinden Sie sich automatisch in Stufe 2: Gebäudeanalyse, Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentrationen und Kontrollmessung sind innerhalb von insgesamt 30 Monaten vorzunehmen.

Stufe

Stufe

Belegt die Kontrollmessung erneut eine Referenzwertüberschreitung, ist der Arbeitsplatz bei der zuständigen Behörde anzumelden und die Exposition der betroffenen Mitarbeiter abzuschätzen (zeitaufgelöste Messungen).

Übersteigt die Expositionsabschätzung 6 mSievert im Jahr, unterliegt der Arbeitsplatz dem beruflichen Strahlenschutz. Eine Vielzahl von Maßnahmen ist dann einzuhalten, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Stufe

Stufe

Erstmessung der Radon-222-Aktivitätskonzentration: Mit Messgeräten einer anerkannten Stelle nach §155 StrSchV nehmen Sie über 12 Monate hinweg an Arbeitsplätzen in Keller und Erdgeschoss Ihre Jahreserstmessung vor.

Stufe

Wurde der Referenzwert von 300 Bequerel/m³ an einem oder mehreren Arbeitsplätzen überschritten, befinden Sie sich automatisch in Stufe 2: Gebäudeanalyse, Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentrationen und Kontrollmessung sind innerhalb von insgesamt 24 Monaten vorzunehmen.

Stufe

Belegt die Kontrollmessung erneut eine Referenzwertüberschreitung, ist der Arbeitsplatz bei der zuständigen Behörde anzumelden und die Exposition der betroffenen Mitarbeiter abzuschätzen (zeitaufgelöste Messungen).

Stufe

Übersteigt die Expositionsabschätzung 6 mSievert im Jahr, unterliegt der Arbeitsplatz dem beruflichen Strahlenschutz. Eine Vielzahl von Maßnahmen ist dann einzuhalten, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Wir bieten Ihnen Unterstützung in 3 Varianten:

Do-it-yourself

  • Telefonische Erstberatung
  • Zugelassene Exposimeter inkl. Versand
  • Messprotokoll
  • Prüfergebnis vom akkr. Labor

Support+

  • Telefonische Erstberatung
  • Zugelassene Exposimeter inkl. Versand
  • Messprotokoll
  • Dreistufige Schulungsreihe
  • Prüfergebnis vom akkr. Labor

All-inclusive

  • Telefonische Erstberatung
  • Zugelassene Exposimeter inkl. Versand
  • Messprotokoll
  • Dreistufige Schulungsreihe (optional)
  • Info-Flyer für Mitarbeiter
  • Analyse der Gebäudepläne
  • Ermittlung der Messpunkte
  • Prüfergebnis vom akkr. Labor
  • Analyse und Interpretation der Messergebnisse
  • Gesetzeskonformer Abschlussbericht
  • Besprechung der Ergebnisse & weiteres Vorgehen

Radonschutz von A-Z

Sollten im Nachgang die Laborergebnisse Messpunkte mit Referenzwertüberschreitung ausweisen,

stehen wir Ihnen als Fachfirma mit jahrelanger Expertise selbstverständlich auch gern zur Seite, wenn es um Gebäudeanalyse und Sanierung der Räumlichkeiten geht:

Unsere Experten detektieren zuverlässig und unabhängig von Jahreszeit oder Wetter die Radoneintritts- und -verbreitungspfade und erarbeiten für Sie ein maßgeschneidertes Sanierkonzept. Dabei betrachten wir nicht nur das Gebäude, sondern beziehen auch die Beschaffenheit des Baugrundstücks und Ihre Wünsche und Bedürfnisse in das Lösungskonzept mit ein.

Tragen Sie unten Ihre Daten ein und sichern Sie sich Ihr Beratungsgespräch mit einem unserer Experten.