Aufgrund unser langjährigen Erfahrung im Radonschutz, modernster Technik und speziell ausgebildeten Fach-Ingenieure können wir Ihnen eine Radon-Beratung getreu unsere Motto „Radonlösungen von Morgen, heute schon nutzen“ in allen Arbeits- und Lebensbereichen anbieten. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir zusammen Ihr Anliegen, Ihre Ziele, Wünsche oder auch Sorgen ab. Danach analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und arbeiten für Sie entsprechende Lösungen und Vorschläge aus. Gerne bieten wir Ihnen entsprechende Schulungen oder Seminare an. Fragen Sie uns einfach.

Radonberatung für Privatpersonen
Sie sind Bauherr oder schon stolzer Besitzer der eigenen vier Wände und haben jetzt von Freunden, Bekannten oder aus den Medien von den neuen Radongrenzwerten erfahren. Sie möchten sich und Ihre Familie vor Radon schützen?
Hausbesitzer
Mieter
Bauherren
Kein Problem. Als ausgebildete Radonfachpersonen sind wir die Experten rund um das Thema Radon. Wir beraten Sie gerne.

Radonberatung für Selbstständige
Sie sind Selbständig und in der Baubranche tätig, dann haben Sie sicher schon von dem neuen Strahlenschutzgesetz gehört, dass im vollen Umfang am 01.01.2019 in Kraft getreten ist. Damit sind erstmalig Grenz-/Richtwerte für Radon definiert worden. Für Firmen, die sich in sogenannten „Radonvorsorge-Gebieten“ befinden, gibt es damit auch eine Messpflicht.
Architekten
Baubiolgen
Kaminkehrer
Ärzte
Brandschutzbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte
Strahlenschutzbeauftragte
Auditoren
Welche Verantwortung, Aufgaben und Pflichten für Sie das neue Strahlenschutzgesetz mit sich bringen, können wir gerne in einem Beratungsgespräch näher erklären.

Radonberatung für Firmen
Befindet sich Ihre Firma in einem sogenannten „Radonvorsorgegebiet“, besteht für Sie ab dem 01.01.2019 eine Messpflicht. Zwar werden die Vorsorgegebiete erst in den nächsten Monaten durch das Bundesamt für Strahlenschutz final definiert, jedoch lässt sich jetzt bereits erahnen, welche Regionen darunter fallen werden. Firmen in diesen Gebieten müssen innerhalb von 18 Monaten nachweisen, dass die Radondurchschnittskonzentration pro Jahr (für Aufenthaltsräume) nicht über 300 Bq/m³ liegt.
Erstberatung
Sicherheitsbeauftragte
Brandschutzbeauftragte
Strahlenschutzbeauftragte
Seit vielen Jahren betreuen wir kleine Firmen bis hin zum Großkonzern. Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen eine optimale Lösung, damit Sie gelassen dem neuen Strahlenschutzgesetz entgegen treten können. Wir beraten Sie gerne.

Radonberatung für Behörden
In vielen Behörden ist das Thema Radon bis heute noch nicht richtig angekommen. Die Informationen, die vom Bundesamt für Strahlenschutz kommen, sind oft komplex und wenig verständlich.
Gemeindeverwaltung
Bürgermeister
Gemeinderäte
Stadtverwaltungen
Stadträte
Landratsämter
Landräte
Wir beraten Sie gerne.

Radonberatung für Genossenschaften
Der Grundgedanke einer Genossenschaft ist es, dass man gemeinsam seine Ziele besser erreicht, als im Alleingang. Eine genossenschaftliche Kooperation bietet sich immer dann an, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die selbständige Existenz gewahrt werden soll.
Baugenossenschaft
Wohnungsgenossenschaft
Siedlungsgenossenschaft
Bauverein
Wir helfen Genossenschaften bei der Aufklärung zum Thema Radon, führen für Genossenschaften Informationsveranstaltungen durch und bieten auch persönliche Gespräche an. Wir helfen Ihnen gerne.
“Radon ist vor allem dann eine Gefahr, wenn man nicht weiß, ob man betroffen ist oder nicht.”