Arbeitgeber sind gem. neuem deutschen Strahlenschutzgesetz (gültig seit 31.12.2018) verpflichtet, Mitarbeiter an Arbeitsplätzen in Innenräumen vor der gesundheitsschädlichen Wirkung erhöhter Radonkonzentration zu schützen. Radon in Innenräumen ist nach Rauchen zweithäufigster Auslöser von Lungenkrebs.
WICHTIG: Der gesetzliche Referenzwert (300 Bq/m³) gilt auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete. Nicht zu messen bedeutet, die Radonkonzentration an Arbeitsplätzen nicht zu kennen.