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In öffentlichen Gebäuden werden durch eine Radonmessung an Arbeitsplätzen nicht nur Mitarbeiter geschützt, sondern auch alle Personengruppen, die sich unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit hier aufhalten.
Bekannt aus
Wir helfen Ihnen bei Ihrer rechtssicheren und gesetzeskonformen Radonmessung an Arbeitsplätzen
Arbeitgeber sind gem. neuem deutschen Strahlenschutzgesetz (gültig seit 31.12.2018) verpflichtet, Mitarbeiter an Arbeitsplätzen in Innenräumen vor der gesundheitsschädlichen Wirkung erhöhter Radonkonzentration zu schützen. Radon in Innenräumen ist nach Rauchen zweithäufigster Auslöser von Lungenkrebs.
WICHTIG: Der gesetzliche Referenzwert (300 Bq/m³) gilt auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete. Nicht zu messen bedeutet, die Radonkonzentration an Arbeitsplätzen nicht zu kennen.
Wir gewährleisten eine rechtssichere Umsetzung der Vorgaben aus dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).
Wir begleiten unsere Kunden nicht nur durch Ihre Jahreserstmessung, sondern durch alle Stufen des rechtlichen Messprocedere.
Im Falle von Referenzwertüberschreitung sind wir Ihr erfahrener Ansprechpartner für Gebäudediagnose & -Sanierung.
Schutz der Mitarbeiter, Kinder, Besucher, Senioren vor den gesundheitlichen Risiken durch erhöhte Radonwerte.
Tragen Sie unten in unserem Anfrageformular Ihre Daten ein. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen, beraten Sie und leiten die ersten Schritte ein
Nur wer misst, weiß, ob er den gesetzlichen Referenzwert einhält. Daher empfehlen wir Ihnen in jedem Fall eine individuelle Messung in Ihrem Unternehmen.
Was sagen die Messergebnisse? Referenzwert eingehalten - oder nicht? Wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.
Im letzten Schritt besprechen wir die Ergebnisse für Ihr Gebäude und geben Ihnen direkt Handlungsempfehlungen an die Hand.