Arbeitsplatzmessung in Radonvorsorgegebieten

Wir beraten Sie gern ezu Ihren gesetzlichen Verpflichtungen.

In ganz Deutschland werden im Moment sogenannte Radonvorsorgegebiete definiert und ausgewiesen. Ihr Unternehmen / Ihre Behörde befindet sich in einem solchen Gebiet, dann sind Sie damit zu Radonmessungen an Ihren Arbeitsplätzen verpflichtet.

Sie stellen sich womöglich folgende Fragen

Gerne helfen wir Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen. Melden Sie sich unverbindlich zu unserem kostenfreien Webinar an. Sichern Sie sich jetzt noch schnell einen der letzten Plätze.

Unsere Firma RadonTec ist seit 2019 eine vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkannte Stelle nach § 155 StrlSchV und bietet Ihnen die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Messtechnik, sowie die entsprechende Beratung an. Wir betreuen neben Kleinstunternehmer auch große Konzerne mit mehrer 1.000 Mitarbeiter.

In den letzten 7 Jahren haben uns bereits über 15.000 Kunden ihr Vertrauen geschenkt.

Gerne informieren wir Sie rund um das Thema „Radonmessung an Arbeitsplätzen“ und erläutern Ihnen die Pflichten, die sich aus dem Neuen Dt. Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung für Sie ergeben.

Um unseren Kunden zu helfen, die geforderten Radonmessungen gesetzeskonform und rechtssicher durchzuführen, haben wir unser „RadonTec-Arbeitsplatz-Konzept“ entwickelt:

Damit SIE sich voll und ganz auf Ihre Aufgaben konzentrieren können,
kümmern WIR uns um Ihre Arbeitsplatzmessungen.

Als durch das BfS anerkannte Stelle bürgen wir nicht nur dafür, dass Sie und Ihre Firma alle gesetzlichen Auflagen erfüllen. Wir entlasten Sie zudem bei der Information der Mitarbeiter, der Messplanung und -durchführung, kurz:  Bei allen notwendigen Aktionen, die mit Ihrer Arbeitsplatzmessung zu tun haben.

Telefonische Beratung

Rufen Sie uns an unter 09076-9199835 – und erhalten Sie eine kostenfreie telefonische Erstberatung: Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam Ihren Servicebedarf und erläutern Ihnen dabei unser Konzept. Im Falle einer Auftragserteilung ist der Ablauf wie folgt:

Schulung

Die Sicherheitsbeauftragten bzw. die Verantwortlichen für die Arbeitsplatze erhalten unsere „Radon-Intensiv-Schulung“: Darin werden alle notwendigen Informationen zum Thema Radon, zu den gesetzlichen Pflichten, zur Bestimmung der messrelevanten Arbeitsplätze usw. vermittelt. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise zur Aufstellung bzw. Befestigung der Exposimeter und können Ihnen aufgrund jahrelanger Erfahrung zudem erklären, welche Fehler es zu vermeiden gilt – damit Ihre Messung von Anfang bis Ende sicher und gesetzeskonform abläuft.

Mitarbeiter Schulung

In unserer MITARBEITER-Schulung werden alle weiteren Mitarbeiter sowie die Geschäftsleitung zum Thema Radon informiert und geschult. Dadurch schaffen Sie betriebsintern ein hohes Maß an Transparenz im Hinblick auf die Messung an sich und Radonschutz im Allgemeinen. Vor allem Ihre Mitarbeiter werden dies zu schätzen wissen. Und ein positiver Nebeneffekt ist, dass Sie als Sicherheitsbeauftragter/Arbeitsplatzverantwortlicher spürbar entlastet werden, da wesentlich weniger Rückfragen während der Messung entstehen werden.

Planung

In der Planung definieren wir dann zusammen mit Ihnen diejenigen Arbeitsplätze, die laut Gesetz einer Messpflicht unterliegen. Gemeinsam sichten wir die vorhandenen Gebäudepläne und stellen dadurch sicher, dass kein Arbeitsplatz vergessen, aber auch keiner unnötig gemessen wird. Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ohne den Kostenfaktor aus den Augen zu verlieren.
„So viel messen, wie nötig – aber nicht mehr, als gesetzlich erforderlich.“

Messung

Nach der Planung erfolgt die Messung der Arbeitsplätze mit unseren staatlich anerkannten passiven Exposimetern. Die Messdauer beträgt in der Regel 12 Monate (und kann nur in gewissen Ausnahmefällen verkürzt werden).

Auswertung

Nach Ablauf der Messzeit werden die Exposimeter eingesammelt und in unserem staatlich anerkannten Labor ausgewertet. Für jeden Arbeitsplätz wird somit die durchschnittliche jährliche Radonkonzentration ermittelt. Gem. Neuem dt. Strahlenschutzgesetz liegt der Referenzwert (Jahresmittelwert) bei 300 Bq/m³ und darf nicht überschritten werden.

Abschluss Bericht

Nach Vorliegen der Messergebnisse erstellen wir für Ihre Firma einen gesetzeskonformen Abschlussbericht in kompakter, übersichtlicher Form.

Beratung

Sollte in Ihrem Betrieb eine Überschreitung des Referenzwertes an einem oder gar mehreren Arbeitsplätzen bestehen, müssen lt. Gesetz umgehend Maßnahmen zur Reduzierung der erhöhten Radonkonzentration ergriffen werden. Gern beraten und unterstützen wir Sie auch hier und finden gemeinsam mit Ihnen eine tragbare, sichere Lösung.
Rufen Sie uns an: 09076 – 919 9835

Wir stellen gemeinsam mit Ihnen sicher, dass Ihre Radon-Messungen an Arbeitsplätzen gesetzeskonform und rechtssicher durchgeführt werden.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Allein 2020 haben wir gemeinsam mit unseren Kunden bereits über 5.000 Messungen mit passiven Exposimetern durchgeführt.

Von der rechtlich vorgegebenen, zugelassenen Messtechnik bis zum praktischen „Know-how“ – für eine effiziente und gesetzeskonforme Abwicklung Ihrer Pflichtmessungen an Arbeitsplätzen sind wir Ihr kompetenter Partner.

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich & individuell beraten. Wir freuen uns auf Sie. 09076-9199835

“Als großer Projektplaner haben wir uns bereits frühzeitig mit dem Thema Radon auseinander gesetzt. Die Firma RadonTec hat uns von der ersten Minute beraten und all unsere 250 Mitarbeiter geschult. Gemeinsam haben wir für unsere 15 Standorte die Arbeitsplätze definiert und bereits Mitte 2020 mit den entsprechenden Messungen begonnen. Firma RadonTec hat sich einfach um alles gekümmert.“