Arbeitgeber in Radonvorsorge­gebieten:
So gehen Sie jetzt vor!

Sie sind Arbeitgeber und Ihr Betrieb befindet sich in einem offiziell ausgewiesenen Radonvorsorgegebiet? Das bedeutet, dass besondere Pflichten gemäß dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) auf Sie zukommen. Radon ist ein natürlicher Bestandteil unserer Umwelt, doch in Vorsorgegebieten kann es in Gebäuden gefährlich hohe Konzentrationen erreichen. Der Gesetzgeber hat deshalb klare Vorgaben geschaffen, um die Gesundheit von Mitarbeitern zu schützen.

Quelle: BfS - Bundesamt für Strahlenschutz

Dieser Artikel bietet Ihnen eine konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitung, was zu tun ist, wenn Sie als Arbeitgeber in einem Radonvorsorgegebiet tätig sind. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Pflichten erfüllen, welche Maßnahmen Sie selbst ergreifen können und wann Sie professionelle Unterstützung benötigen.

Warum gelten besondere Regeln in Radonvorsorgegebieten?

Radonvorsorgegebiete sind Regionen, in denen das Risiko erhöhter Radonkonzentrationen aufgrund der geologischen Bedingungen besonders hoch ist. Dies betrifft vor allem erdberührte Räume wie Keller oder Erdgeschosse. Radon tritt durch undichte Stellen im Fundament oder durch den Boden ins Gebäude ein und kann sich bei unzureichender Lüftung ansammeln.

Gesetzliche Anforderungen in Vorsorgegebieten

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber in diesen Gebieten, die Radonkonzentrationen in ihren Arbeitsräumen zu überprüfen. Wird der gesetzlich vorgeschriebene Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) überschritten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastung zu reduzieren.

Relevanz für die Gesundheit

Radon ist die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs nach dem Rauchen. Die Gesundheitsgefahr entsteht durch die radioaktive Strahlung, die Radon und seine Zerfallsprodukte abgeben. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko für ihre Mitarbeiter zu minimieren.

Ihre ersten Schritte als Arbeitgeber in einem Radonvorsorgegebiet

Schritt 1

Identifizieren Sie die betroffenen Arbeitsbereiche

Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch, welche Räume Ihres Betriebs erdberührt sind oder sich im Keller oder Erdgeschoss befinden. Diese Räume müssen priorisiert gemessen werden, da hier das Radonrisiko am höchsten ist.

Schritt 2

Radonmessung durchführen

Die Radonkonzentration muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben gemessen werden. Dazu stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:

Selbstmessung mit zertifizierten Radonmessgeräten: Diese Geräte können einfach installiert werden und messen die Radonkonzentration über einen bestimmten Zeitraum.

Professionelle Radonmessung: Beauftragen Sie ein spezialisiertes Unternehmen, das die Messung durchführt und Ihnen eine detaillierte Analyse bereitstellt.

Wichtig: Die Messungen müssen mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten erfolgen, um zuverlässige Ergebnisse zu erhalten.

Schritt 3

Ergebnisse auswerten

Wenn die Messergebnisse unter dem Referenzwert von 300 Bq/m³ liegen, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Liegen die Werte darüber, müssen Sie handeln (siehe Abschnitt 3).

Maßnahmen bei überschrittenen Radonwerten

Technische und bauliche Maßnahmen

Wenn die Radonkonzentration die zulässigen Grenzwerte überschreitet, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Belastung zu senken:

  • Verbesserte Lüftung: Installieren Sie Lüftungssysteme, die die Luft regelmäßig austauschen und Radon aus den betroffenen Räumen ableiten.
  • Abdichtung von Rissen und Spalten: Radon dringt oft durch undichte Stellen im Fundament oder an Übergängen ein. Eine fachgerechte Abdichtung kann das Eindringen verhindern.
  • Unterdrucksysteme: Diese Systeme verhindern, dass Radon aus dem Boden ins Gebäude gezogen wird, indem sie den Luftdruck unterhalb des Fundaments reduzieren.

Organisatorische Maßnahmen

Erwägen Sie organisatorische Änderungen, wenn bauliche Maßnahmen nicht sofort umsetzbar sind. Dazu gehören die Verlagerung von Arbeitsplätzen oder eine zeitliche Begrenzung der Nutzung betroffener Räume.

Dokumentation und Nachmessung

Alle Maßnahmen, die zur Reduzierung der Radonbelastung ergriffen werden, müssen dokumentiert werden. Anschließend ist eine erneute Messung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Konzentration unter den Grenzwert gesenkt wurde.

Wann sollten Sie Experten hinzuziehen?

Professionelle Unterstützung für komplexe Fälle

Wenn die Radonkonzentrationen sehr hoch sind oder Sie unsicher sind, welche Maßnahmen geeignet sind, sollten Sie Fachleute beauftragen. Experten können eine detaillierte Risikoanalyse durchführen und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Gebäude entwickeln.

Beratung bei rechtlichen und technischen Fragen

Ein professioneller Anbieter wie Radontec kann Sie nicht nur bei der Messung und der Umsetzung von Maßnahmen unterstützen, sondern auch sicherstellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen einhalten. Dies erspart Ihnen nicht nur Zeit und Aufwand, sondern gibt Ihnen auch die Sicherheit, nichts zu übersehen.

Häufige Fragen von Arbeitgebern in Radonvorsorgegebieten

Wie oft muss ich eine Radonmessung durchführen?

Die Messung muss alle fünf Jahre wiederholt werden, solange Ihr Betrieb in einem Radonvorsorgegebiet liegt. Bei baulichen Veränderungen, die die Radonkonzentration beeinflussen könnten, ist eine zusätzliche Messung erforderlich.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Vorschriften?

Wenn Sie Ihrer Messpflicht nicht nachkommen oder keine Maßnahmen ergreifen, drohen empfindliche Bußgelder. Zudem setzen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter einem vermeidbaren Risiko aus.

Wer trägt die Kosten für die Maßnahmen?

Die Kosten für Messungen und eventuelle Schutzmaßnahmen liegen beim Arbeitgeber. Sie sollten daher frühzeitig planen und budgetieren, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Fazit: Radonschutz als Arbeitgeber in Vorsorgegebieten

Als Arbeitgeber in einem Radonvorsorgegebiet tragen Sie eine wichtige Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Mit den richtigen Schritten – von der Messung bis zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen – können Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, sondern auch ein gesundes Arbeitsumfeld schaffen. Nutzen Sie unseren Risiko-Check und professionelle Unterstützung, um schnell und effektiv zu handeln. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen!

Sie sind per Zufall hier gelandet und möchten wissen, ob Sie in einem Vorsorgegebiet sind?

Mit unserem kostenfreien Risiko-Check können Sie ganz einfach herausfinden, ob Ihr Firmenstandort in einem Radonvorsorgegebiet liegt. Geben Sie dafür einfach die Postleitzahl (PLZ) Ihres Betriebs ein, und der Check liefert Ihnen eine direkte Einschätzung auf Basis der offiziellen Daten des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS).

Inhalt

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Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung und sprechen Ihr individuelles Anliegen durch.

RadonTec - Die Experten für ganzheitlichen Radonschutz

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Radonmessung mit Radontec Alphasniffer, vorort
RadonTec, anerkannte Stelle von der Bundesstelle für Strahlenschutz

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Arbeitsplatzmessung in Radonvorsorgegebieten

Wir beraten Sie gern ezu Ihren gesetzlichen Verpflichtungen.

In ganz Deutschland werden im Moment sogenannte Radonvorsorgegebiete definiert und ausgewiesen. Ihr Unternehmen / Ihre Behörde befindet sich in einem solchen Gebiet, dann sind Sie damit zu Radonmessungen an Ihren Arbeitsplätzen verpflichtet.

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Unsere Firma RadonTec ist seit 2019 eine vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkannte Stelle nach § 155 StrlSchV und bietet Ihnen die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Messtechnik, sowie die entsprechende Beratung an. Wir betreuen neben Kleinstunternehmer auch große Konzerne mit mehrer 1.000 Mitarbeiter.

In den letzten 7 Jahren haben uns bereits über 15.000 Kunden ihr Vertrauen geschenkt.

Gerne informieren wir Sie rund um das Thema „Radonmessung an Arbeitsplätzen“ und erläutern Ihnen die Pflichten, die sich aus dem Neuen Dt. Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung für Sie ergeben.

Um unseren Kunden zu helfen, die geforderten Radonmessungen gesetzeskonform und rechtssicher durchzuführen, haben wir unser „RadonTec-Arbeitsplatz-Konzept“ entwickelt:

Damit SIE sich voll und ganz auf Ihre Aufgaben konzentrieren können,
kümmern WIR uns um Ihre Arbeitsplatzmessungen.

Als durch das BfS anerkannte Stelle bürgen wir nicht nur dafür, dass Sie und Ihre Firma alle gesetzlichen Auflagen erfüllen. Wir entlasten Sie zudem bei der Information der Mitarbeiter, der Messplanung und -durchführung, kurz:  Bei allen notwendigen Aktionen, die mit Ihrer Arbeitsplatzmessung zu tun haben.

Telefonische Beratung

Rufen Sie uns an unter 09076-9199835 – und erhalten Sie eine kostenfreie telefonische Erstberatung: Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam Ihren Servicebedarf und erläutern Ihnen dabei unser Konzept. Im Falle einer Auftragserteilung ist der Ablauf wie folgt:

Schulung

Die Sicherheitsbeauftragten bzw. die Verantwortlichen für die Arbeitsplatze erhalten unsere „Radon-Intensiv-Schulung“: Darin werden alle notwendigen Informationen zum Thema Radon, zu den gesetzlichen Pflichten, zur Bestimmung der messrelevanten Arbeitsplätze usw. vermittelt. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise zur Aufstellung bzw. Befestigung der Exposimeter und können Ihnen aufgrund jahrelanger Erfahrung zudem erklären, welche Fehler es zu vermeiden gilt – damit Ihre Messung von Anfang bis Ende sicher und gesetzeskonform abläuft.

Mitarbeiter Schulung

In unserer MITARBEITER-Schulung werden alle weiteren Mitarbeiter sowie die Geschäftsleitung zum Thema Radon informiert und geschult. Dadurch schaffen Sie betriebsintern ein hohes Maß an Transparenz im Hinblick auf die Messung an sich und Radonschutz im Allgemeinen. Vor allem Ihre Mitarbeiter werden dies zu schätzen wissen. Und ein positiver Nebeneffekt ist, dass Sie als Sicherheitsbeauftragter/Arbeitsplatzverantwortlicher spürbar entlastet werden, da wesentlich weniger Rückfragen während der Messung entstehen werden.

Planung

In der Planung definieren wir dann zusammen mit Ihnen diejenigen Arbeitsplätze, die laut Gesetz einer Messpflicht unterliegen. Gemeinsam sichten wir die vorhandenen Gebäudepläne und stellen dadurch sicher, dass kein Arbeitsplatz vergessen, aber auch keiner unnötig gemessen wird. Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ohne den Kostenfaktor aus den Augen zu verlieren.
„So viel messen, wie nötig – aber nicht mehr, als gesetzlich erforderlich.“

Messung

Nach der Planung erfolgt die Messung der Arbeitsplätze mit unseren staatlich anerkannten passiven Exposimetern. Die Messdauer beträgt in der Regel 12 Monate (und kann nur in gewissen Ausnahmefällen verkürzt werden).

Auswertung

Nach Ablauf der Messzeit werden die Exposimeter eingesammelt und in unserem staatlich anerkannten Labor ausgewertet. Für jeden Arbeitsplätz wird somit die durchschnittliche jährliche Radonkonzentration ermittelt. Gem. Neuem dt. Strahlenschutzgesetz liegt der Referenzwert (Jahresmittelwert) bei 300 Bq/m³ und darf nicht überschritten werden.

Abschluss Bericht

Nach Vorliegen der Messergebnisse erstellen wir für Ihre Firma einen gesetzeskonformen Abschlussbericht in kompakter, übersichtlicher Form.

Beratung

Sollte in Ihrem Betrieb eine Überschreitung des Referenzwertes an einem oder gar mehreren Arbeitsplätzen bestehen, müssen lt. Gesetz umgehend Maßnahmen zur Reduzierung der erhöhten Radonkonzentration ergriffen werden. Gern beraten und unterstützen wir Sie auch hier und finden gemeinsam mit Ihnen eine tragbare, sichere Lösung.
Rufen Sie uns an: 09076 – 919 9835

Wir stellen gemeinsam mit Ihnen sicher, dass Ihre Radon-Messungen an Arbeitsplätzen gesetzeskonform und rechtssicher durchgeführt werden.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Allein 2020 haben wir gemeinsam mit unseren Kunden bereits über 5.000 Messungen mit passiven Exposimetern durchgeführt.

Von der rechtlich vorgegebenen, zugelassenen Messtechnik bis zum praktischen „Know-how“ – für eine effiziente und gesetzeskonforme Abwicklung Ihrer Pflichtmessungen an Arbeitsplätzen sind wir Ihr kompetenter Partner.

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Radonmessungen an Arbeitsplätzen

“Als großer Projektplaner haben wir uns bereits frühzeitig mit dem Thema Radon auseinander gesetzt. Die Firma RadonTec hat uns von der ersten Minute beraten und all unsere 250 Mitarbeiter geschult. Gemeinsam haben wir für unsere 15 Standorte die Arbeitsplätze definiert und bereits Mitte 2020 mit den entsprechenden Messungen begonnen. Firma RadonTec hat sich einfach um alles gekümmert.“