Dieser Artikel bietet Ihnen eine konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitung, was zu tun ist, wenn Sie als Arbeitgeber in einem Radonvorsorgegebiet tätig sind. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Pflichten erfüllen, welche Maßnahmen Sie selbst ergreifen können und wann Sie professionelle Unterstützung benötigen.
Warum gelten besondere Regeln in Radonvorsorgegebieten?
Radonvorsorgegebiete sind Regionen, in denen das Risiko erhöhter Radonkonzentrationen aufgrund der geologischen Bedingungen besonders hoch ist. Dies betrifft vor allem erdberührte Räume wie Keller oder Erdgeschosse. Radon tritt durch undichte Stellen im Fundament oder durch den Boden ins Gebäude ein und kann sich bei unzureichender Lüftung ansammeln.
Gesetzliche Anforderungen in Vorsorgegebieten
Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber in diesen Gebieten, die Radonkonzentrationen in ihren Arbeitsräumen zu überprüfen. Wird der gesetzlich vorgeschriebene Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) überschritten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastung zu reduzieren.
Relevanz für die Gesundheit
Radon ist die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs nach dem Rauchen. Die Gesundheitsgefahr entsteht durch die radioaktive Strahlung, die Radon und seine Zerfallsprodukte abgeben. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko für ihre Mitarbeiter zu minimieren.
Ihre ersten Schritte als Arbeitgeber in einem Radonvorsorgegebiet
Identifizieren Sie die betroffenen Arbeitsbereiche
Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch, welche Räume Ihres Betriebs erdberührt sind oder sich im Keller oder Erdgeschoss befinden. Diese Räume müssen priorisiert gemessen werden, da hier das Radonrisiko am höchsten ist.
Radonmessung durchführen
Die Radonkonzentration muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben gemessen werden. Dazu stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:
Selbstmessung mit zertifizierten Radonmessgeräten: Diese Geräte können einfach installiert werden und messen die Radonkonzentration über einen bestimmten Zeitraum.
Professionelle Radonmessung: Beauftragen Sie ein spezialisiertes Unternehmen, das die Messung durchführt und Ihnen eine detaillierte Analyse bereitstellt.
Wichtig: Die Messungen müssen mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten erfolgen, um zuverlässige Ergebnisse zu erhalten.
Ergebnisse auswerten
Wenn die Messergebnisse unter dem Referenzwert von 300 Bq/m³ liegen, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Liegen die Werte darüber, müssen Sie handeln (siehe Abschnitt 3).
Maßnahmen bei überschrittenen Radonwerten
Technische und bauliche Maßnahmen
Wenn die Radonkonzentration die zulässigen Grenzwerte überschreitet, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Belastung zu senken:
- Verbesserte Lüftung: Installieren Sie Lüftungssysteme, die die Luft regelmäßig austauschen und Radon aus den betroffenen Räumen ableiten.
- Abdichtung von Rissen und Spalten: Radon dringt oft durch undichte Stellen im Fundament oder an Übergängen ein. Eine fachgerechte Abdichtung kann das Eindringen verhindern.
- Unterdrucksysteme: Diese Systeme verhindern, dass Radon aus dem Boden ins Gebäude gezogen wird, indem sie den Luftdruck unterhalb des Fundaments reduzieren.
Organisatorische Maßnahmen
Erwägen Sie organisatorische Änderungen, wenn bauliche Maßnahmen nicht sofort umsetzbar sind. Dazu gehören die Verlagerung von Arbeitsplätzen oder eine zeitliche Begrenzung der Nutzung betroffener Räume.
Dokumentation und Nachmessung
Alle Maßnahmen, die zur Reduzierung der Radonbelastung ergriffen werden, müssen dokumentiert werden. Anschließend ist eine erneute Messung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Konzentration unter den Grenzwert gesenkt wurde.
Wann sollten Sie Experten hinzuziehen?
Professionelle Unterstützung für komplexe Fälle
Wenn die Radonkonzentrationen sehr hoch sind oder Sie unsicher sind, welche Maßnahmen geeignet sind, sollten Sie Fachleute beauftragen. Experten können eine detaillierte Risikoanalyse durchführen und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Gebäude entwickeln.
Beratung bei rechtlichen und technischen Fragen
Ein professioneller Anbieter wie Radontec kann Sie nicht nur bei der Messung und der Umsetzung von Maßnahmen unterstützen, sondern auch sicherstellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen einhalten. Dies erspart Ihnen nicht nur Zeit und Aufwand, sondern gibt Ihnen auch die Sicherheit, nichts zu übersehen.
Häufige Fragen von Arbeitgebern in Radonvorsorgegebieten
Wie oft muss ich eine Radonmessung durchführen?
Die Messung muss alle fünf Jahre wiederholt werden, solange Ihr Betrieb in einem Radonvorsorgegebiet liegt. Bei baulichen Veränderungen, die die Radonkonzentration beeinflussen könnten, ist eine zusätzliche Messung erforderlich.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Vorschriften?
Wenn Sie Ihrer Messpflicht nicht nachkommen oder keine Maßnahmen ergreifen, drohen empfindliche Bußgelder. Zudem setzen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter einem vermeidbaren Risiko aus.
Wer trägt die Kosten für die Maßnahmen?
Die Kosten für Messungen und eventuelle Schutzmaßnahmen liegen beim Arbeitgeber. Sie sollten daher frühzeitig planen und budgetieren, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Fazit: Radonschutz als Arbeitgeber in Vorsorgegebieten
Als Arbeitgeber in einem Radonvorsorgegebiet tragen Sie eine wichtige Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Mit den richtigen Schritten – von der Messung bis zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen – können Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, sondern auch ein gesundes Arbeitsumfeld schaffen. Nutzen Sie unseren Risiko-Check und professionelle Unterstützung, um schnell und effektiv zu handeln. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen!
Sie sind per Zufall hier gelandet und möchten wissen, ob Sie in einem Vorsorgegebiet sind?
Mit unserem kostenfreien Risiko-Check können Sie ganz einfach herausfinden, ob Ihr Firmenstandort in einem Radonvorsorgegebiet liegt. Geben Sie dafür einfach die Postleitzahl (PLZ) Ihres Betriebs ein, und der Check liefert Ihnen eine direkte Einschätzung auf Basis der offiziellen Daten des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS).