Wichtige Neuerung in unserem Unternehmen

Wir sind staatlich anerkannte Messstelle

Wir sind dieses Jahr mit einer besonderen Neuerung in 2020 gestartet: Seit Ende 2019 ist die RadonTec GmbH offiziell staatlich anerkannte Messstelle (gemäß § 155 Strahlenschutzverordnung). Dies bedeutet, dass unser Unternehmen eine bundeseinheitliche Qualität bei der Radonmessung am Arbeitsplatz liefert. Lesen Sie in unserem Blogbeitrag, was dies im Einzelnen bedeutet.

 

Was ist eine staatlich anerkannte Messstelle?

Momentan werden in ganz Deutschland bis Ende 2020 Radonvorsorgegebiete ermittelt. Dabei wird untersucht, in welchen Regionen mit erhöhten Radonkonzentrationen in Gebäuden gerechnet werden muss. Trifft dies für ein Gebiet dann zu, müssen dort Verantwortliche für Arbeitsplätze die Erdgeschosse und Keller auf Radon untersuchen. An dieser Stelle kommen nun die anerkannten Messstellen ins Spiel: Um nämlich eine Messung mit ausreichender Qualität vorzuweisen, werden diese Messungen von anerkannten Anbietern, zu denen die RadonTec GmbH zu zählt, bereitgestellt und ausgewertet.

Darüber hinaus bietet unser Unternehmen weitere Dienstleistungen an: Benötigen Sie Hilfe bei der Aufstellung und Verteilung der Exposimeter in Ihrem Gebäude, beispielsweise in einem Unternehmen oder in einer Behörde, übernehmen auch wir das vor Ort für Sie. Auch durch eine Abholung der Messgeräte entlasten wir Sie gerne.

 

Warum ist eine Messung durch eine anerkannte Messstelle wichtig?

Wie oben bereits beschrieben, wird eine Messung durch eine anerkannte Messstelle rechtssicher. Dies bringt Sicherheit für den Auftraggeber der Messung und Auswertung. Eine rechtssichere Messung kann dann beispielsweise auch vor einem Gericht standhalten.

 

Welche Anforderungen erfüllt die RadonTec GmbH als anerkannte Messstelle?

Als anerkannte Messstelle erfüllt unser Unternehmen einige Anforderungen. Für einen Auftraggeber werden also verschiedene Kriterien für eine rechtssichere Messung erfüllt. Dazu zählen

  • die Bereitstellung geeigneter Messgeräte,
  • der Besitz geeignete Ausrüstung und Verfahren zur Auswertung,
  • ein geeignetes System der Qualitätssicherung und
  • die Teilnahme an Maßnahmen der Qualitätssicherung durch das BfS.

Sind Sie verantwortlich für Arbeitsplätze, wie beispielsweise in Unternehmen, Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen, und fallen Sie in die Radonvorsorgegebiete, können Sie sich gerne mit Ihren Fragen zu Ihrer rechtssicheren Messung an uns wenden.