Neue rechtliche Regelung ab dem 01.01.2019

Seit dem 01.01.2019 ist das neue Strahlenschutzgesetz aktiv. Wir zeigen Euch die die wichtigsten rechtlichen Neuerungen zum Schutz vor Radon.

Neue Regelungen beim Schutz vor Radon

Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung enthalten neue Regelungen zum Schutz vor Radon. Die wichtigste Neuerung ist der sogenannte Referenzwert für die Radonkonzentration in der Luft in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen. Er beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft und bezieht sich auf den Jahresmittelwert der Radonkonzentration. Der Referenzwert dient als Anhaltspunkt, um Messergebnisse einordnen und bei einer Überschreitung passende Maßnahmen planen (lassen) zu können.

Die neuen Regelungen zum Schutz vor Radon in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen stehen im Strahlenschutzgesetz in den Paragraphen 121 bis 132 und in der Strahlenschutzverordnung in den Paragraphen 155 bis 158.

 

Regelungen zu Arbeitsplätzen

An speziellen Arbeitsplätzen (z.B. Wasserversorgung, Bergbau) und an allgemeinen Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss in Radon-Vorsorgegebieten muss die Radonkonzentration gemessen werden.

Wird der Referenzwert überschritten, muss dort die Radonkonzentration mit geeigneten Maßnahmen gesenkt werden.

Ergibt die Messung nach Abschluss der Maßnahmen weiterhin eine Überschreitung des Referenzwerts, müssen diese Arbeitsplätze bei der zuständigen Behörde angemeldet und die Radonexpositionen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgeschätzt werden.

 

Sie benötigen weitere Informationen zum Thema „Radonschutz am Arbeitsplatz“ oder möchten wissen, wo die sogenannten „Radonvorsorgegebiete“ sind. Dann kontaktieren Sie uns. Wir geben regelmäßig Schulungen und Seminare zu den entsprechenden Themen.